Zur Begründung führte das Landwirtschaftsamt zusammengefasst aus: - Bewirtschafter, die ein Gesuch für Direktzahlungen einreichten, müssten spätestens bis zum 31. August vor dem Beitragsjahr eine Kontrollstelle für die Kontrolle der Direktzahlungsanforderungen, einschliesslich des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) bestimmen. A.___ habe dem Kanton St.Gallen die C.___AG als Kontrollorganisation gemeldet.