Seite 3/18 b. Die C.___AG teilte dem Landwirtschaftsamt darauf am 16. August 2016 mit, anlässlich der Hauptkontrolle vom 17. März 2016 seien keine Mängel festgestellt worden. Die undeklarierten Zukäufe von teilweise nicht biologischer Ware seien erst zusammen mit dem AVSV im Rahmen der Ursachenfindung der Sulfit-Rückstände auf den Apfelringen im Verkauf festgestellt worden. Es würden in Kürze Analyseresultate von Blattproben vorliegen. Sobald diese vorlägen, werde die C.___AG einen Schlussbericht erstellen und dem Landwirtschaftsamt zukommen lassen.