F. a. Am 9. August 2016 teilte die C.___AG dem AVSV und dem Landwirtschaftsamt per E-Mail mit, A.___ habe den mit der C.___AG vereinbarten Kontroll- und Zertifizierungsvertrag per 8. August 2016 gekündigt. Die C.___AG dürfe daher keine weiteren Untersuchungen betreffend die Sulfit-Rückstände mehr durchführen. Dem E-Mail fügte die C.___AG eine Kopie des Zertifikates bei, das sie am 8. August 2016 für A.___ ausgestellt hatte. Gemäss dem Zertifikat verweigerte die C.___AG A.___ die Bio Suisse-Anerkennung für Äpfel und Birnen für das Jahr 2016 vollständig. Für andere pflanzliche Erzeugnisse zertifizierte es ihm den Bio Suisse-Standard bis 8. August 2016.