Auf der Checkliste vergab die Kontrollperson A.___ unter «Bemerkungen des Kontrolleurs» sieben von acht möglichen Punkten für die Vorbereitung der Kontrolle und sechs von acht möglichen Punkten für die Übersichtlichkeit der Dokumente. b. Die Kontrollperson der C.___AG ging nach Abschluss der Kontrolle davon aus, dass die errechneten Warenflüsse plausibel bzw. die produzierten Mengen unter Einbezug von Bioobstzukäufen theoretisch möglich seien. Allerdings sei abzuklären, ob solche Zukäufe von Bioobst Schweizer Knospequalität aufgewiesen hätten. E. Am 31. Juli 2016 kündigte A.___ per sofort die Mitgliedschaft bei Bio Suisse.