Seite 2/18 D. a. Am 29. Juli 2016 führte die C.___AG gemeinsam mit dem AVSV eine Zusatzkontrolle auf dem Betrieb von A.___ durch. Die C.___AG verwendete dazu die Checkliste «Verarbeitung, Handel und Lagerung». Als Ergebnis der Kontrolle wurde festgehalten, dass künftige Rückstände der Zertifizierungsstelle und Bio Suisse zu melden, das Verarbeitungsjournal exakt zu führen und die Ursachenfindung für die Schwefelrückstände zu veranlassen seien. Ausserdem wurden Proben von Apfel-Blättern zur Analyse genommen.