c. Am 14. Juli 2016 ergaben von A.___ mit Unterstützung der D.___AG durchgeführte Analysen von Rückstellmustern einen Sulfitgehalt von weniger als 1 mg/kg. Gleichentags teilte das AVSV der C.___AG mit, es seien anlässlich des letzten Besuchs bei A.___ Zweifel betreffend die Warenflüsse aufgetaucht. Die produzierten und die verkauften Mengen seien nicht stimmig. Neben der D.___AG würde auch die E.___AG von A.___ beliefert.