b. Die C.___AG nahm deswegen am 11. Juli 2016 Kontakt mit A.___ auf, der sich die Herkunft des Sulfits nicht erklären konnte und eine Vermischung bei seinem Abnehmer vermutete. A.___ teilte der C.___AG ausserdem mit, der Lebensmittelinspektor des St.Galler Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (nachfolgend AVSV) sei bereits involviert und habe Rückstellmuster von seinem Betrieb beschlagnahmt. Noch am 11. Juli 2016 teilte das AVSV der C.___AG mit, es habe A.___ die weitere Produktion von Apfelringen unter Auflagen provisorisch freigegeben.