Zum anderen ist davon auszugehen, dass das Landwirtschaftsamt die unterlassene Anmeldung der Kulturlandschaftsbeiträge selber korrigiert oder den Rekurrenten von sich aus darauf aufmerksam gemacht hätte, wenn die beantragten Beiträge nicht automatisch durch das Computersystem in die Abrechnung eingesetzt und ausgerechnet worden wären. Zu berücksichtigen ist ausserdem, dass die fraglichen Kulturlandschaftsbeiträge von rund Fr. 12'000.– einen massgeblichen Anteil an den gesamten Direktzahlungen des Rekurrenten ausmachen und es sich nicht um einen Bagatellbetrag handelt, weshalb der Fehler bei der Erfassung der Direktzahlungen zu einer empfindli-