Faktisch wurden mit der Nichtanmeldung auch keine Kontrollen vereitelt – wie das etwa bei RAUS-Beiträgen der Fall gewesen wäre –, handelt es sich bei den für die Kontrolle der Kulturlandschaftsbeiträge nötigen Daten doch hauptsächlich um Plandaten (aus dem Geoinformationssystem), die dem Landwirtschaftsamt schon aus dem Jahr 2014 vorlagen und die somit bereits aktenkundig waren. Insofern liesse sich eine Wiedererwägung des vorliegenden Einzelfalls nicht einfach auf alle anderen Fälle von nicht angemeldeten Direktzahlungsarten übertragen, weshalb sich der Verwaltungsaufwand des Landwirtschaftsamtes selbst