Zum einen handelt es sich bei den fraglichen Kulturlandschaftsbeiträgen um «quasi obligatorische» Beiträge, die der Rekurrent schon im Jahr 2014 erhalten hatte und die er auch im Jahr 2015 ohne weiteres erhalten hätte, wenn er ein Gesuch gestellt hätte. Faktisch wurden mit der Nichtanmeldung auch keine Kontrollen vereitelt – wie das etwa bei RAUS-Beiträgen der Fall gewesen wäre –, handelt es sich bei den für die Kontrolle der Kulturlandschaftsbeiträge nötigen Daten doch hauptsächlich um Plandaten (aus dem Geoinformationssystem), die dem Landwirtschaftsamt schon aus dem Jahr 2014 vorlagen und die somit bereits aktenkundig waren.