Mit der Schlussverfügung vom 25. November 2015 erhielt der Rekurrent neuerlich eine Abrechnung (jetzt inklusive Übergangsbeitrag) samt Auszahlungsübersicht. Ein Vergleich der Auszahlungsübersicht 2015 mit der Auszahlungsübersicht 2014 durch den Rekurrenten hätte zumindest zu Nachfragen beim Landwirtschaftsamt führen müssen, weil die noch im Jahr 2014 aufgeführten Kulturlandschaftsbeiträge (Offenhaltungsbeiträge, allgemeine Hangbeiträge und Alpungsbeiträge) nicht mehr aufgeführt waren und der Auszahlungsbetrag um insgesamt mehr als Fr. 13'000.– bzw. um rund 40 Prozent gegenüber dem Jahr 2014 gesunken war.