am 16. Februar 2016 eindeutig nicht eingehalten worden. Schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Betrieben, denen das Landwirtschaftsamt Nachzahlungen nach der abgelaufenen Einsprachefrist ebenfalls verweigert habe, könne das Landwirtschaftsamt A.___s Begehren nicht entsprechen. J. Am 19. Juli 2016 stellte der Rechtsdienst des Volkswirtschaftsdepartements die Stellungnahme des Landwirtschaftsamts vom 18. Juli 2016 samt Aktenverzeichnis A.___ zu und räumte ihm eine Frist bis 3. August 2016 für allfällige Bemerkungen ein, nach deren Ablauf von einem Verzicht auf eine weitere