– Zusammenfassend lasse sich sagen, dass das Landwirtschaftsamt korrekt gehandelt und in durchaus verständlicher Art und Weise über die Direktzahlungen 2015 orientiert habe. A.___ habe sich aber anscheinend nie die Mühe gemacht, die verschiedenen Beiträge 2014 und 2015 zu vergleichen und es verpasst festzustellen, dass es da eine Differenz von über Fr. 11'000.– gegeben habe. Die Einsprachefrist für die Beitragsverfügung vom 25. November 2015 sei mit der erstmaligen schriftlichen Reaktion von A.___ am 16. Februar 2016 eindeutig nicht eingehalten worden.