Damit die vom Gesetz vorgegebenen Fristen und Abläufe eingehalten werden, müssten diese Personen die Konsequenzen ihrer Fehler selbst tragen, sonst gebe es im Vollzug der Direktzahlungen keine Ordnung. Das Landwirtschaftsamt habe daher entschieden, die Fristen für die Rechtsmittel ab der Schlussrechnung 2015 konsequent umzusetzen und in den letzten Monaten verschiedene Begehren um Nachzahlungen, die teilweise ähnlich hohe Beträge wie bei A.___ betrafen, abgelehnt.