– A.___s Auffassung, wonach die Daten nicht verifiziert werden könnten, treffe nicht zu. Die Interneterfassung (www.agriportal.sg.ch) mit den Daten sei für die Landwirte das ganze Jahr über zugänglich. Der Menupunkt «2.6 Mutationsübersicht» müsse bei der Interneterfassung im Januar/Februar ausgedruckt, unterschrieben Seite 5/12 und der Gemeinde eingereicht werden. Darauf sei ersichtlich, was für Daten der Bewirtschafter geändert habe. Die entsprechenden Dokumente von A.___ befänden sich bei der Gemeinde Y.___.