Als Zusammenfassung liege den Beitragsverfügungen aber die sogenannte Auszahlungsübersicht auf einem einzigen Blatt bei. Der Bewirtschafter müsse nur die Auszahlungsübersicht vom aktuellen Jahr mit der Auszahlungsübersicht vom Vorjahr vergleichen und schon werde klar, welcher Beitrag sich um wie viel geändert habe. Es müssten also nur zwei A4-Blätter miteinander verglichen werden.