Zu A.___s Rekursbegründung führte es zusammengefasst was folgt aus: – Es treffe zu, dass die Abrechnungen umso schwieriger lesbar seien, je detaillierter diese seien. Erfahrungsgemäss müssten die Detailabrechnungen aber die Berechnungen bis auf Stufe Parzelle, einzelner Beitrag und einzelne Tierkategorie zeigen, denn nur so könnten die meist telefonisch erfolgenden Nachfragen der Beitragsberechtigten ohne grossen Aufwand und ohne nachträgliche, schriftliche Dokumentation durch das Landwirtschaftsamt beantwortet werden. Als Zusammenfassung liege den Beitragsverfügungen aber die sogenannte Auszahlungsübersicht auf einem einzigen Blatt bei.