– Der Hinweis des Landwirtschaftsamtes, dass mit der Schlussabrechnung ein Rechtsmittel bestanden habe, sei wohl richtig. Es sei ihm aber beim besten Willen nicht möglich gewesen, den gegenüber den Vorjahren stark veränderten Betrag auf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Mit dem Jahr 2014 hätten die Beitragsarten in verschiedener Hinsicht geändert und zudem sei ein Übergangsbeitrag eingeführt worden, der bereits auf das Jahr 2015 hin gesenkt worden sei. Ebenfalls erfolge die Auszahlung der GAöL-Beiträge nicht mehr wie in den Vorjahren gemeinsam mit den Direktzahlungen.