– Es sei nicht nachvollziehbar, wieso der Bezug für die einzelnen Direktzahlungsarten jährlich neu beantragt werden müsse. Wenn der Betrieb die Grundbedingungen für den Bezug von Direktzahlungen erfülle, sei auch die Berechtigung für die Kulturlandschaftsbeiträge, die Versorgungssicherheitsbeiträge und die Biodiversitätsbeiträge gegeben. Hier sei eine Praxisanpassung notwendig.