– Für ihn als Landwirt und Laie in der Anwendung des Internets sei die Erfassung der notwendigen Daten in der richtigen Qualität nicht einfach, zumal bei der Erfassung die Daten nicht verifiziert werden könnten und weder vom Landwirtschaftsamt noch von der Gemeinde entsprechende Prüfungen in Bezug auf die Anmeldung für die Direktzahlungen erfolgten. Gerade mit der obligatorischen Interneterfassung und der damit verbundenen Fehleranfälligkeit müsste der Kanton St.Gallen bei der Beurteilung von Wiedererwägungsgesuchen grosszügiger sein, besonders wenn die Grundlagendaten wegen einer unterlassenen Anmeldung nicht mit der Praxis übereinstimmten.