b. Zusammengefasst führte er dazu aus: – Bei der Erfassung der Betriebsstrukturdaten im Frühjahr 2015 habe er aus ihm unerklärlichen Gründen den Haken bei den Kulturlandschaftsbeiträgen nicht gesetzt bzw. den bisherigen Eintrag gelöscht. Mit der Schlussabrechnung der Direktzahlungen 2015 habe er zwar eine detaillierte aber auch sehr unübersichtliche Zusammenstellung aller Direktzahlungsbeiträge erhalten. Es sei ihm nicht möglich gewesen, eine genaue Beurteilung der Direktzahlungen vorzunehmen oder sich auch nur annähernd ein Urteil über die Richtigkeit der Abrechnung zu bilden.