– Das Landwirtschaftsamt habe den Grundsatz, auf Einsprachen und Begehren, die nach Rechtskraft der Schlussabrechnung eintreffen, nicht einzutreten, konsequent bei allen Landwirten durchgezogen. Es würde gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstossen, wenn auf das Wiedererwägungsgesuch von A.___ eingetreten würde. H. a. Gegen die Verfügung des Landwirtschaftsamtes vom 19. Mai 2016 erhob A.___ am 1. Juni 2016 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und stellte folgende Anträge: 1. Auf das Wiedererwägungsgesuch vom 19. April 2016 sei einzutreten.