Weiter führte er aus, das Landwirtschaftsamt weise zurecht darauf hin, dass er die Akontozahlungen, die Hauptabrechnung und die Schlusszahlung hätte kontrollieren müssen. Insbesondere wegen der neuen Agrarpolitik sei es für ihn aber schwierig gewesen, die veränderten Direktzahlungen mit den Vorjahren zu vergleichen. Vor allem die stark rückläufigen Übergangsbeiträge hätten zu einer grossen Unsicherheit geführt. Der fehlende Direktzahlungsbetrag von über Fr. 12'000.– würde ihm grundsätzlich zustehen und sei für ihn existenziell. G. a. Am 19. Mai 2016 verfügte das Landwirtschaftsamt gegenüber A.___ was folgt: Auf das Wiederwägungsgesuch wird nicht eingetreten.