c. Mit Schreiben vom 19. April 2016 ersuchte A.___ das Landwirtschaftsamt um Wiedererwägung der Direktzahlungen 2015 bzw. um Nachzahlung der Kulturlandschaftsbeiträge für das Jahr 2015. Dazu führte er aus, er sei sich bewusst, dass der Fehler im Grundsatz bei ihm gelegen habe und es sei für ihn auch nicht erklärbar, wieso er die Anmeldung für die Kulturlandschaftsbeiträge rückgängig gemacht habe. Weiter führte er aus, das Landwirtschaftsamt weise zurecht darauf hin, dass er die Akontozahlungen, die Hauptabrechnung und die Schlusszahlung hätte kontrollieren müssen.