b. Mit Schreiben vom 29. März 2016 teilte das Landwirtschaftsamt A.___ mit, seinem Gesuch um Nachzahlung der Kulturlandschaftsbeiträge 2015 könne nicht entsprochen werden. Es führte aus, es habe A.___ mit der Hauptabrechnung und der Schlussabrechnung 2015 eine Zusammenfassung und detaillierte Abrechnungen der Direktzahlungen 2015 zugeschickt. Die Kontrolle der Direktzahlungsabrechnung und ein allfälliger Vergleich mit den bisherigen Abrechnungen sowie das fristgerechte Ergreifen eines Rechtsmittels sei Sache der Bewirtschafter. Die Einsprachefrist sei im Dezember 2015 ungenutzt verstrichen.