{"Signatur": "SG_DEP_007", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2016-08-24", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_007_VD-LA-16-13_2016-08-24.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=86&type=1563347022&cHash=6ca8e2efc6913a0f42fd2a8fddf6cde2", "Checksum": "afc086d626cb56cfbe51fe8e9bf5da5d"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:40:53", "Num": ["VD/LA-16.13"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement 24.08.2016 VD/LA-16.13"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Volkswirtschaftsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Volkswirtschaftsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Voraaussetzungen, unter denen auf ein Wiedererwägungsgesuch eingetreten werden muss. \r\nIm vorliegenden Fall besteht zwar kein Anspruch auf Wiedererwägung. 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Da das VD im Rekursverfahren über volle Kognition verfügt, wird der Einsprachentscheid aufgehoben und das Landwirtschaftsamt angewiesen, auf das Wiedererwägungsgesuch einzutreten.\n\n – Es sei nicht nachvollziehbar, wieso der Bezug für die einzelnen Direktzahlungsarten jährlich neu beantragt werden müsse. Wenn der Betrieb die Grundbedingungen für den Bezug von Direktzahlungen erfülle, sei auch die Berechtigung für die\nKulturlandschaftsbeiträge, die Versorgungssicherheitsbeiträge und die Biodiversitätsbeiträge gegeben. Hier sei eine Praxisanpassung notwendig.\n\n– Der Hinweis des Landwirtschaftsamtes, dass mit der Schlussabrechnung ein\nRechtsmittel bestanden habe, sei wohl richtig. Es sei ihm aber beim besten Willen\nnicht möglich gewesen, den gegenüber den Vorjahren stark veränderten Betrag\nauf seine Richtigkeit hin zu überprüfen. Mit dem Jahr 2014 hätten die Beitragsarten in verschiedener Hinsicht geändert und zudem sei ein Übergangsbeitrag eingeführt worden, der bereits auf das Jahr 2015 hin gesenkt worden sei. Ebenfalls\nerfolge die Auszahlung der GAöL-Beiträge nicht mehr wie in den Vorjahren gemeinsam mit den Direktzahlungen. Die sehr detaillierten Abrechnungen seien für\nihn und seine Berufskollegen nur schwer verständlich, weshalb sie für eine Überprüfung und Erkennung von Berechnungsfehlern nur bedingt nutzbar seien.\n\n– Er sei der Ansicht gewesen, die Direktzahlungsverfügung beruhe auf verlässlichen Daten und habe deshalb blind auf die Abrechnung vertraut. Er reiche den\nRekurs daher in der Überzeugung ein, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und keine Falschangaben gemacht zu haben.\n\nI. Das Landwirtschaftsamt stellte mit Stellungnahme vom 18. Juli 2016\nkeinen Antrag zum Rekurs, hielt aber an seiner bisherigen Darstellung des Sachverhalts und seinen bisherigen Argumenten in der angefochtenen Verfügung\nfest. Zu A.___s Rekursbegründung führte es zusammengefasst was folgt aus:\n– Es treffe zu, dass die Abrechnungen umso schwieriger lesbar seien, je detaillierter\ndiese seien. Erfahrungsgemäss müssten die Detailabrechnungen aber die Berechnungen bis auf Stufe Parzelle, einzelner Beitrag und einzelne Tierkategorie\nzeigen, denn nur so könnten die meist telefonisch erfolgenden Nachfragen der\nBeitragsberechtigten ohne grossen Aufwand und ohne nachträgliche, schriftliche\nDokumentation durch das Landwirtschaftsamt beantwortet werden. Als Zusammenfassung liege den Beitragsverfügungen aber die sogenannte Auszahlungsübersicht auf einem einzigen Blatt bei. Der Bewirtschafter müsse nur die Auszahlungsübersicht vom aktuellen Jahr mit der Auszahlungsübersicht vom Vorjahr vergleichen und schon werde klar, welcher Beitrag sich um wie viel geändert habe.\nEs müssten also nur zwei A4-Blätter miteinander verglichen werden.\n\n– A.___s Auffassung, wonach die Daten nicht verifiziert werden könnten, treffe nicht\nzu. Die Interneterfassung (www.agriportal.sg.ch) mit den Daten sei für die Landwirte das ganze Jahr über zugänglich. Der Menupunkt «2.6 Mutationsübersicht»\nmüsse bei der Interneterfassung im Januar/Februar ausgedruckt, unterschrieben\n\nSeite 5/12\nund der Gemeinde eingereicht werden. Darauf sei ersichtlich, was für Daten der\nBewirtschafter geändert habe. Die entsprechenden Dokumente von A.___ befänden sich bei der Gemeinde Y.___.\n\n– Es treffe zu, dass A.___s Anmeldedaten vom Landwirtschaftsamt nicht geprüft\nworden seien. Ab dem Jahr 2017 werde das Landwirtschaftsamt prüfen, ob die\nHaken für quasi obligatorische Beiträge gesetzt worden sind. Im Jahr 2015 sei\ndies noch nicht gemacht worden.\n\n– A.___ beanstande die fehlende Grosszügigkeit des Landwirtschaftsamtes. Das\nLandwirtschaftsamt habe in den Jahren 2014 und 2015 das Überschreiten von\nEinsprachefristen, Anmeldefristen und Falscheinträgen wegen Missverständnissen usw. relativ grosszügig toleriert und korrigiert. Es sei aber auch festgestellt\nworden, dass ein Teil der Kunden sich überhaupt nicht mit den Direktzahlungen\nbefasse. Damit die vom Gesetz vorgegebenen Fristen und Abläufe eingehalten\nwerden, müssten diese Personen die Konsequenzen ihrer Fehler selbst tragen,\nsonst gebe es im Vollzug der Direktzahlungen keine Ordnung. Das Landwirtschaftsamt habe daher entschieden, die Fristen für die Rechtsmittel ab der\nSchlussrechnung 2015 konsequent umzusetzen und in den letzten Monaten verschiedene Begehren um Nachzahlungen, die teilweise ähnlich hohe Beträge wie\nbei A.___ betrafen, abgelehnt.\n\n– A.___ bemängle, dass die verschiedenen Direktzahlungsarten jährlich neu beantragt werden müssten. Dies sei aber gesetzlich in Art. 98 der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13; abgekürzt DZV) so vorgeschrieben. Demnach werden Direktzahlungen nur auf Gesuch ausgerichtet. Gemäss Art. 98 Abs. 3 DZV genüge\nkeine generelle Anmeldung sondern es müssten die einzelnen Direktzahlungsarten beantragt werden. Das Gesuch müsse bei der vom Kanton bezeichneten Behörde «bis am 31. Januar» eingereicht werden, was eine jährliche Anmeldung\nimpliziere.\n\n"}