2.2.3 Den eingereichten Stellungnahmen und Akten ist zu entnehmen, dass C.___ mindestens seit dem Jahr 2002 keine landwirtschaftlichen Direktzahlungen bezogen hat. Berücksichtigt man ausserdem, dass das Direktzahlungssystem erst kurz vor dem Jahr 2002 mit der alten Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 1998 (AS 1999, 229; abgekürzt aDZV) per 1. Januar 1999 eingeführt worden war und für wesentliche Bestandteile davon Übergangsfristen galten – nach Art.