2.1.2 Die Rekurrentin verfügt über ein Handelsdiplom des Instituts für kaufmännische und berufliche Bildung in Buchs (SG), ein Zeugnis über den Besuch eines hauswirtschaftlichen Jahreskurses beim Institut Stella Maris in Rorschach und ein Englischzertifikat der University of Oxford. Sie verfügt somit über keine landwirtschaftliche Ausbildung nach Art. 4 Abs. 1 DZV.