- Sie habe seit 27 Jahren auf dem Betrieb mitgearbeitet und diesen teilweise auch geleitet, womit die verlangte Praxis mehr als erfüllt sei. Ausserdem sei ihre Ausbildung bei wohlwollender Betrachtung einem Abschluss mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis ebenbürtig. - Eine Bewirtschaftung ihres landwirtschaftlichen Pferdezuchtbetriebs sei ohne Direktzahlungen nicht kostendeckend.