I. Am 20. Juni 2016 reichte A.___ eine weitere Stellungnahme (Replik) ein und führte was folgt aus: - Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes bedürfe der Richtigstellung und Ergänzung. Der Betrieb sei in den Jahren vor 2006 als Direktzahlungsbetrieb anerkannt gewesen, allerdings nur für ökologische Bewirtschaftungsflächen. Die Begrenzung der Beiträge auf ökologische Ausgleichsflächen sei erfolgt, weil bei Überschreiten von gewissen Einkommens- und Vermögensgrenzen keine weiteren Direktzahlungen ausgerichtet worden seien.