Ansonsten komme die Direktzahlungsverordnung nicht zum Tragen. Diese Meinung vertrete auch der zuständige Sachbearbeiter vom Bundesamt für Landwirtschaft. Ausserdem komme Art. 4 Abs. 4 DZV nur unmittelbar bei Erreichen des AHV-Alters zum Tragen. Der bisherige Bewirtschafter C.___ habe das AHV-Alter aber bereits im Jahr 2012 erreicht.