- Bei Betrieben, die bisher keine Direktzahlungen bezogen, führe das Landwirtschaftsamt ein Verfahren um Betriebsanerkennung durch. Das entsprechende Gesuch um Anerkennung habe A.___ am 24. Februar 2016 dem Landwirtschaftsamt eingereicht. In diesem Zusammenhang sei geprüft worden, ob A.___ die für den Bezug von Direktzahlungen erforderliche Ausbildung nach Art. 4 DZV verfüge. Dabei sei festgestellt worden, dass sie die erforderliche Ausbildung nicht vorweisen könne.