- In den Stelleninseraten der Wirtschaft und der Verwaltung werde auch immer von vergleichbarer Ausbildung gesprochen. Der "Gesetzgeber" der Direktzahlungsverordnung habe nicht stur ein eidgenössischen Fähigkeitszeugnis verlangen, sondern ebenfalls vergleichbare Ausbildungen in Betracht ziehen wollen.