G. Am 2. Mai 2016 erhob A.___ gegen den Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes vom 20. April 2016 Rekurs beim Volkswirtschaftsdepartement und beantragte sinngemäss die Anerkennung ihrer Ausbildung für den Bezug von Direktzahlungen. Den Rekurs begründete sie wie folgt: - Sie sei seit 29 Jahren Mitbewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Pferdezucht und Hengsthaltung. Sie beschäftige zwei Mitarbeiter, die über einen Abschluss als Pferdefachfrau/-mann und einige Jahre Praxis in der Pferdzucht verfügten.