- Art. 4 Abs. 4 DZV komme nicht zum Tragen, weil der Betrieb seit mindestens dem Jahr 2006 keine Direktzahlungen bezogen habe. - Selbst wenn Art. 4 DZV angewendet würde, seien die Voraussetzungen von Art. 4 Abs. 4 DZV nicht erfüllt, weil der Betrieb nicht unmittelbar bei Erreichen der Altersgrenze übertragen worden sei. Der bisherige Bewirtschafter sei im Jahr 2012 65 Jahre alt gewesen.