D. Mit Schreiben vom 29. März 2016 erhob A.___ Einsprache gegen die Verfügung vom 15. März 2016. Die Einsprache begründete sie im Wesentlichen wie folgt: - Sie sei seit 29 Jahren Mitbewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Pferdezucht und Hengsthaltung. Sie beschäftige zwei Mitarbeiter, die über einen Abschluss als Pferdefachfrau/-mann und einige Jahre Praxis in der Pferdzucht verfügten. Auch erachte sie ihre Ausbildung mit einem kantonal anerkannten Handelsschulabschluss und Besuch eines hauswirtschaftlichen Schuljahrs als mindestens gleichwertig mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis.