- Art. 4 Abs. 4 DZV verlange sodann explizit eine Betriebsübernahme beim Erreichen der Altersgrenze des bisherigen Bewirtschafters. Der bisherige Bewirtschafter müsse die in der Direktzahlungsverordnung vorgesehene Altersgrenze daher unmittelbar vor der Betriebsübernahme erreicht haben. Vorliegend sei der bisherige Bewirtschafter (C.___) bereits im Jahr 2012 65 Jahre alt gewesen.