terbewirtschaftung der Pachtparzellen erklärte (vorinstanzliche Akten, act. 4 und 5; Akten der Rekurrentin, act. 2). Die Rekurrentin, die nach eigenen Angaben im Jahr 2014 kurzentschlossen den elterlichen Betrieb übernommen hatte, und ihre Eltern hatten es dabei schlicht versäumt, die Betriebsübergabe rechtzeitig zu planen und die Pachtübernahme der Pachtparzellen vor dem Stichtag 2014 (2. Mai 2014) mit der Ortsgemeinde Z.___ zu klären.