5. Weiter argumentiert die Rekurrentin, mit der Ablehnung als Pächterin durch die Ortsgemeinde Z.___ sei ihr – vergleichbar mit einer Enteignung – mit sofortiger Wirkung und ohne Vorwarnung die halbe Betriebsfläche entzogen worden, weshalb höhere Gewalt der Grund für den nicht erfüllten ÖLN sei.