Nach Abzug einer Toleranz von 10 Punkten wurde für jeden weiteren Punkt ein Prozent der Flächenbeiträge abgezogen. Ab 110 Punkten wurden die Direktzahlungen vollständig gestrichen. Das Punktesystem der Kürzungsrichtlinie war insofern verhältnismässig, als dass es unterschiedlich schwere Mängel mit unterschiedlichen Punktzahlen berücksichtigte und die Mängel bzw. Punkte zusammenzuzählen waren, was zu unterschiedlich hohen Kürzungen der Flächenbeiträge führte. Erst ab einer Punktzahl von 110 Punkten erfolgte eine vollständige Kürzung aller Direktzahlungen, weil der nach Art. 70a Abs. 1 Bst. b LwG für die Direktzahlungen vorausgesetzte ÖLN bei hohen Punktzahlen nicht mehr als erfüllt galt.