2. Das Landwirtschaftsamt verfügte der Rekurrentin am 27. November 2014 Direktzahlungen von Fr. 16'107.15 für das Jahr 2014 und überwies den Betrag mit zwei Teilzahlungen. Die Verfügung erwuchs in Rechtskraft. Es ist daher zu prüfen, ob das Landwirtschaftsamt die rechtskräftige Direktzahlungsverfügung vom 27. November 2014 widerrufen und die bereits ausbezahlten Direktzahlungen 2014 zurückfordern durfte.