1.2 Anfechtungsobjekt des Rekurses ist der Einspracheentscheid des Landwirtschaftsamtes vom 7. März 2016, mit dem das Landwirtschaftsamt von der Rekurrentin die ihr für das Jahr 2014 ausbezahlten Direktzahlungen von Fr. 16'107.15 zurückfordert, weil der ÖLN im Jahr 2014 nicht erfüllt gewesen sei (Einspracheentscheid Ziffer 1), und diese Rückforderung mit dem Restanspruch der Rekurrentin auf Direktzahlungen für das Jahr 2015 verrechnet (Einspracheentscheid Ziffer 2). Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist damit nur noch die Frage, ob der Rekurrentin die Direktzahlungen 2014 zustehen und ob diese zurückgefordert werden dürfen oder nicht.