- Gestützt auf Treu und Glauben habe sie per Stichtag davon ausgehen können, dass der Pachtvertrag von ihren Eltern auf sie übergehe, da sie nicht damit rechnen konnte und musste, als Nachfolgerin abgelehnt zu werden. Üblicherweise liefen die Pachtverträge einfach weiter. Bis 31. Dezember 2015 habe der Betrieb sodann über einen gültigen Pachtvertrag verfügt, wenn auch lautend auf die Eltern, und die Bewirtschaftung der Flächen sei analog den Vorjahren vorschriftsmässig erfolgt.