- Weder auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes noch auf der des Bundesamtes für Landwirtschaft werde erwähnt, dass die Ökofläche auf Eigenland oder auf vom Bewirtschafter selber gepachteten Land liegen müsse. Dies sei nur in der 150 Seiten starken DZV aufgeführt. Es müsse doch möglich sein, dass ein Pachtvertrag, der auf ein Familienmitglied laute, ebenfalls für die Erfüllung des ÖLN berücksichtigt wird, besonders wenn die Ökofläche schon seit Jahren legaler Bestandteil des Betriebs sei.