Seite 9/20 - Das Landwirtschaftsamt habe A.___ mit Schreiben vom 18. September 2014 darauf hingewiesen, dass nach Eintritt der Rechtskraft des Entscheides betreffend die Pachtangelegenheit eine Neubeurteilung der Situation vorgenommen werde. Diese Neubeurteilung sei die Grundlage für die angefochtene Verfügung gewesen.