- Bei sämtlichen Betriebsanerkennungen nach Art. 6 der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (SR 910.91, abgekürzt LBV) würden Pachtverträge und Eigentümernachweise geprüft. Bei Bewirtschafterwechseln sei das Landwirtschaftsamt bisher davon ausgegangen, dass ein Pachtvertrag vorhanden sei oder ein Eigentumsübertrag stattgefunden habe. Bei Verdachtsfällen fordere das Landwirtschaftsamt von Amtes wegen diese Nachweise an.