- Bei der ÖLN-Kontrolle vor Ort gemäss Acontrol, wie sie im Jahr 2014 bei A.___ durchgeführt wurde, werde nicht kontrolliert, ob Pacht- oder Kaufverträge für die Flächen vorhanden sind. Die Anrechenbarkeit aufgrund eines Eigentumsnachweises oder eines gültigen Pachtvertrages sei eine Grundvoraussetzung, welche in der Direktzahlungsverordnung unmissverständlich geregelt sei.