Als Begründung führte das Landwirtschaftsamt zusammengefasst an: - Die Ortsgemeinde Z.___ habe das Landwirtschaftsamt im Mai 2014 telefonisch angefragt, ob die von A.___s Eltern gepachteten Flächen von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden könnten, da A.___ nicht die Pächterin sei. Weil das Landwirtschaftsamt nicht für Pachtstreitigkeiten zuständig sei, habe es dieses Vorgehen gegenüber der Ortsgemeinde Z.___ abgelehnt, diese aber aufgefordert, einen allfälligen Schlichterspruch oder ein allfälliges Urteil an das Landwirtschaftsamt zu senden.