Seite 8/20 das Landwirtschaftsamt dies schon rückwirkend beschliesse, dann müsse es ausserdem auch möglich sein, den Mangel rückwirkend durch eine überbetriebliche Erfüllung des ÖLN zu heilen. T. Mit Stellungnahme vom 20. April 2016 hielt das Landwirtschaftsamt an seinen Feststellungen fest und verlangte sinngemäss die Abweisung des Rekurses, indem es folgende Anträge stellte: 1. Die Verfügung des Landwirtschaftsamtes vom 7. März 2016 ist zu schützen. 2. Die Direktzahlungen 2014 sind vollumfänglich zurückzufordern. 3. Unter Kostenfolge.