- Das Bundesgericht habe in zahlreichen Entscheiden die Rechtmässigkeit einer vollständigen Direktzahlungskürzung verneint, obwohl der ÖLN teilweise nicht erfüllt war. Der Sinn und Zweck der Direktzahlungen liege darin, die ökologischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen bodenbewirtschaftender bäuerlicher Betriebe abzugelten, um damit die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Kulturlandschaft zu pflegen. Voraussetzung der Beitragszahlung sei daher, dass diese ökologischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen tatsächlich erbracht würden. Diese Leistungen seien von A.___ alle erbracht worden.